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      Gleichbehandlung - Transparent und diskriminierungsfrei

      Im Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 wird von den Energieversorgungsunternehmen gefordert, den Netzbetrieb transparent und diskriminierungsfrei auszuüben. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen obliegt dabei sowohl den Regulierungsbehörden als auch den Unternehmen in eigener Verantwortung.

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