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    Online-Stromangebot für sehr preisbewusste Gewerbekunden in Halle (Saale)

    Sie kommen gut mit dem Internet zurecht und sind damit einverstanden, dass Rechnungslegung und sonstiger Schriftwechsel zu Ihren Energielieferverträgen mit uns ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen Dann geben wir Ihnen den Vorteil durch geringeren Aufwand in unserem Hause gern weiter – mit einem besonders günstigen Preis.

    Besondere Bedingungen für die Vereinbarung
    des Angebotes Halplus Strom Direkt+

    >> Bestellformular

    >> zu den gemeinsamen Bedingungen aller Strom- und Erdgas-Sonderverträge Halplus mit Privat- und Gewerbekunden

    a) Es gelten folgende Preise:

    Für Gewerbekunden Strom ab 1. Januar 2011:

    Preisgarantie bis 31. Dezember 2012

    Halplus Strom

    Arbeitspreis
    in Cent/kWh 

    Servicepreis
    in Euro/Monat

    Direkt +

    19,25

    7,70

    Die Strompreise verstehen sich als Nettopreise. In den ausgewiesenen Preisen sind die Stromsteuer (z. Zt. 2,05 Cent/kWh) und die Konzessionsabgabe enthalten.

    b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungslegung und sonstiger Schriftwechsel zu seinen Energielieferverträgen durch EVH ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt. Der Kunde gestattet EVH, Dokumente und sonstige Daten mit unverschlüsselten E-Mails zu übersenden. Dazu teilt der Kunde EVH seine gültige E-Mail-Adresse mit, über welche er die eingehenden E-Mails mindestens einmal wöchentlich abruft. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend freier Speicherplatz im E-Mail-Postfach vorhanden ist. Für Verluste von Daten auf dem PC des Kunden haftet EVH nicht. Über Änderungen seiner E-Mail-Adresse hat der Kunde EVH unverzüglich zu informieren. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) außerhalb des Einflussbereiches der EVH Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können.

    c) Erteilt der Kunde EVH eine Einzugsermächtigung, gilt diese sowohl für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Strom/Erdgas Direkt+, als auch für Forderungen aus einem eventuell bestehenden weiteren Energieliefervertrag mit der EVH. Hat der Kunde EVH bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt diese für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Strom/Erdgas Direkt+ fort.

    d) Sofern der Kunde EVH nicht über sein aktuelles E-Mail-Postfach informiert, der elektronischen Rechnungslegung nachträglich widerspricht oder in Zahlungsrückstand gerät, entfallen die Vergünstigungen des Vertrages Halplus Strom/Erdgas Direkt+. EVH ist nach vergeblicher Mahnung berechtigt, den Stromliefervertrag außerordentlich zum Monatsende zu kündigen und die Energielieferung zu den Bedingungen und Preisen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung fortzusetzen. Diese Bedingungen und Preise werden fortlaufend öffentlich unter www.evh.de bekannt gegeben und dem Kunden auf Anfrage in den Geschäftsräumen der EVH ausgehändigt. Liegt EVH eine Einzugsermächtigung vor, gilt diese für den Grundversorgungsvertrag fort, bis sie vom Kunden widerrufen wird.

    e) Bei Verträgen Halplus Strom/Erdgas Direkt+ sind Abschlagszahlungen halbjährlich, erstmalig zu Beginn der Versorgung, zu leisten.

    Stand: 1. Januar 2011

    Preise bis 31. Dezember 2010

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    (0345) 581 33 33
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    Bei Störungen Erdgas: (0345) 581 14 44
    Strom, Wärme,
    Straßenbeleuchtg.:

    (0345) 581 30 00
       

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