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    Umweltschutzleitlinien

    Die Umweltpolitik der EVH besteht in der wirtschaftlichen, umwelt-
    freundlichen und Ressourcen schonenden Erzeugung von Strom und Wärme. Ihren Kunden gegenüber hat sie sich zu optimaler Versorgungs-
    sicherheit verpflichtet. Ausdruck findet die Umweltpolitik der EVH in den seit 1. November 1997 gültigen und in der Fassung vom 1. Mai 2006 vorliegenden Umweltschutzleitlinien. Sie beinhalten umweltbezogene Gesamtziele und Handlungsgrundsätze und bilden somit den Rahmen für die Festlegung der Einzelziele im Umweltprogramm.
    Das Umweltmanagementsystem der EVH ist das betriebliche Instrument zur Regelung der Umsetzung und Erreichung dieser Ziele.

    Umweltschutzleitlinien

    1. Umweltschutz ist eine gleichrangige Führungsaufgabe mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein aller Mitarbeiter zu festigen und zu erweitern sowie die Umweltleistung unseres Unternehmens in allen Bereichen kontinuierlich zu verbessern.
    2. Grundlage unseres Handelns im Umweltschutz sind die nationalen und die in nationales Recht umgesetzten EG-Umweltvorschriften, die behördlichen Vorgaben und die darauf aufbauenden internen Regelungen, zu deren Einhaltung wir uns verpflichten. Unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten und wirtschaftlicher Vertretbarkeit ergreifen wir Maßnahmen, die über die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen hinausgehen.
    3. Durch Maßnahmen der Selbstkontrolle überwachen wir ständig eigenverantwortlich die Umweltauswirkungen unserer Verfahren und Anlagen, zeichnen diese auf und bewerten sie. Betriebsstörungen vorzubeugen und die Umweltauswirkungen zu minimieren steht dabei im Focus. Die angewandten Verfahren werden ständig weiterentwickelt bzw. an den jeweiligen Stand der Technik angepasst.
    4. Wir prüfen ständig die Möglichkeiten, nicht vermeidbare Abfälle einer Verwertung zuzuführen und nehmen die für die Umwelt und uns günstigste Entsorgung wahr. Mit der Entsorgung werden ausschließlich sachkundige und zuverlässige Unternehmen beauftragt, die unserer ständigen Kontrolle unterliegen.
    5. Die Entwicklung von Bewertungssystemen für Lieferanten und Entsorger dient der Gewährleistung eines den gesetzlichen und der darauf aufbauenden eigenen Umweltvorgaben entsprechenden Handelns der Vertragspartner.
    6. Betriebs- und Hilfsstoffe werden umweltschonend gelagert und angewendet. Die Reduzierung der im täglichen Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe ist ebenso wie deren Ersatz durch für die Umwelt und den Menschen weniger gefährliche Stoffe eine der vorrangigen Aufgaben im Umweltschutz, aber auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
    7. Es wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden, Verbänden und anderen Fachinstitutionen in Fragen des Umweltschutzes gepflegt. Wir betreiben eine offene Informationspolitik nach innen und nach außen, um das Vertrauen in unser verantwortungsvolles Handeln im Umweltschutz zu fördern.
    8. Wir beraten unsere Kunden individuell über sparsame Energieanwendung, Nutzung von Alternativenergien und rationelle Energienutzung.


    In Kraft gesetzt: 1. November 1997
    Überarbeitet: 1. Mai 2006

    gez. Berthold Müller-Urlaub
    gez. Prof. Dr.-Ing. Matthias Krause

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